Mietbedingungen
Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von KFZ-Zubehör wie in Angebot, Auftrag oder Rechnung näher beschrieben.
Mietpreis und -Zeit
Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete ist im Voraus (spätestens bei Abholung der vermieteten Artikel) bzw. sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Die Mietpreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Standort Hemmingen, ohne Montage. Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 5 Tage vor Ende der Mietzeit einvernehmlich verabredet werden.
Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter und seine Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die Montage der Mietsache selbst verantwortlich, für Hilfestellungen und Ausführungen stehen wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit unseren Fachkenntnissen gerne zur Verfügung, für eventuelle Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen.
Haftung des Mieters
Der Mieter bestätigt mit der Annahme des Angebotes die Haftung für Schäden am Mietobjekt, die nicht dem normalen Verschleiß unterliegen, für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit, Diebstahl, Abhandenkommens des Mietobjektes oder Benutzung zu verbotenem Zwecke. Der Mieter hat den Mietartikel in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben, d. h. in dem Zustand, wie er den Mietartikel bei Abholung übernommen hat. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Grundsätzen. Er haftet auch, wenn er unerlaubt das Fahrzeug einem Dritten überlässt und der Schaden nicht ohne dies eingetreten wäre.
Der Mieter ist für die ordentliche Beladung der Mietsache verantwortlich und haftet deshalb auch für alle Schäden, die durch das Ladegut entstanden sind.
Verbotene Nutzung
Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu verwenden:
a. zum Transport von Lebewesen,
b. zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
c. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
d. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
e. zur Weitervermietung,
f. für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
Sicherheitshinweise/Mietvoraussetzung
Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und die auf Wunsch des Mieters vom Vermieter ausgehändigten Benutzerempfehlungen zu beachten. Die Vermietung erfolgt nur gegen Hinterlegung einer gültigen Personalausweiskopie.
Reservierung, Übernahme und Rückgabe
Reservierungen sind nur gültig für Mietobjektgrößen, nicht für spezielle Mietobjekttypen. Die Übernahme des Mietobjektes hat spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit zu erfolgen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
Abbestellungen müssen spätestens eine Woche (volle Kalendertage) vor Mietbeginn erfolgen. Geschieht dies nicht, ist eine Gebühr in Höhe des hälftigen Mietzinses zu zahlen, es sei denn, das Mietobjekt kann für den Zeitraum anderweitig vermietet werden. Die Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes durch den Mieter erfolgt zu der vereinbarten Zeit und zu den Öffnungszeiten des Vermieters. Sollte der vereinbarte Rückgabetermin nicht eingehalten werden und hierdurch ein Schadensersatzanspruch eines nachfolgenden Mieters entstehen, so haftet der Mieter für alle Forderungen und Ansprüche, die gegen den Vermieter aus nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstehen. Zusätzlich ist für jeden Überziehungstag die fällige Tagesgebühr zu zahlen.
Reparaturen und Reinigung
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,- Euro ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Die gemieteten Zubehöre sind in vorgereinigtem Zustand zu übergeben, bei der Reinigung ist darauf zu achten, keine säurehaltigen Reinigungsmittel und kratzende Tücher zu verwenden.
Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet bei Schäden nur für Reparaturkosten.
- Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe (Dachbox) und durch rückwärts fahren ohne Einweiser (Fahrradträger auf Anhängerkupplung) verursacht worden sind. Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls voll.
- Der Mieter hat selbst zu prüfen, ob das Mietobjekt ordnungsgemäß befestigt ist und sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Der Mieter hat sich außerdem an eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemäß Hersteller zu halten, wenn eine Dachbox auf dem Dach angebracht ist. Außerdem darf die maximale Zuladung (siehe Zulassungsbescheinigung) nicht überschritten werden.
- Das Mietobjekt ist schonend und sachgemäß zu behandeln, die Abmessungen des Fahrzeugs und eventueller Zubehörteile sind zu beachten, beförderte Gegenstände und Ladung sind ordnungsgemäß zu sichern. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten.
Verlust der Mietsache
Den durch den Verlust des Mietobjektes entstandenen Schaden hat der Mieter zu ersetzen. Es zählt der jeweilige aktuelle Neupreis des Herstellers.
Zurückbehaltungsrecht
Ausdrücklich wird vereinbart, dass der Mieter in keinem Fall berechtigt ist, das von Ihm gemietete Objekt wegen irgendwelcher angeblichen Gegenansprüche zurückzubehalten.
Unsere AGB & Mietbedingungen sind Bestandteil des des jeweiligen Angebotes, Auftrags und Rechnung und werden mit der Annahme dergleichen anerkannt.